Sie möchten uns unterstützen?
Sie möchten die Stiftung ZUKUNFT IM WITTEKINDSKREIS oder den Stiftungsfonds „HOSPIZ- UND PALLIATIVVERSORGUNG IM KREIS HERFORD“ unterstützen? Darüber freuen wir uns sehr! Sie können uns über Spenden oder Zustiftungen unterstützen.
Nutzen Sie hierfür gerne die Links zu PayPal oder scannen Sie für Ihre Überweisung mittels Online-Banking in Ihrer App die QR-Codes. Selbstverständlich steht auch die Überweisung an die jeweilige Bankverbindung zur Wahl.
Bankverbindung
Stiftung „Zukunft im Wittekindskreis“
Kreditinstitut: Sparkasse Herford
IBAN: DE09 4945 0120 0000 0678 50
BIC: WLAHDE44XXX
Bankverbindung
Stiftungsfonds „Hospiz- und Palliativversorgung im Kreis Herford“
Kreditinstitut: Sparkasse Herford
IBAN: DE83 4945 0120 0000 0275 24
BIC: WLAHDE44XXX
Bankverbindung
Stiftung „Zukunft im Wittekindskreis“
Kreditinstitut: Sparkasse Herford
IBAN: DE09 4945 0120 0000 0678 50
BIC: WLAHDE44XXX
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Stiftungsfonds „Hospiz- und Palliativversorgung im Kreis Herford“
Kreditinstitut: Sparkasse Herford
IBAN: DE83 4945 0120 0000 0275 24
BIC: WLAHDE44XXX
Häufig gestellte Fragen
Der Kreis Herford hat die Stiftung Zukunft im Wittekindskreis ins Leben gerufen, um sich hier auch künftig außerhalb seiner Pflichtaufgaben für Aufgaben des Gemeinwohls einzusetzen.
Mit Ihrer Spende oder Ihrer Zustiftung können wir dafür sorgen, dass die Stiftung auch weiterhin für innovative und wichtige Förderprojekte oder bestehende institutionelle Angebote zur Verfügung steht.
Wenn Sie sich direkt für die Stiftung und sogar für bestimmte Förderzwecke und aktuelle Projekte engagieren wollen, dann tun Sie das am besten mit einer Spende. Diese Mittel werden zeitnah und in voller Höhe für die Stiftungszwecke eingesetzt. Sie werden also anders als die Zustiftungen nicht kapitalbildend angelegt. Je nach Spendenhöhe kann mehr oder weniger Geld für Stiftungszwecke eingesetzt werden.
Spenden und Zustiftungen sind steuerbegünstigt.
Dabei sind Zustiftungen besonders steuerbegünstigt (Zustiftungen bis zu einer Million Euro in das Kapital einer Stiftung können als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Dies kann auch bei kleineren Beträgen ein Vorteil sein). Sie sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Außerdem können Sie ab einer Spende oder einer Zustiftung von 25.000,00 Euro in einem einzurichtenden Stifterkreis an der Stiftungsarbeit teilhaben.
Ja, Sie können Spenden und Zustiftungen mit bestimmten Stiftungszwecken verbinden. Insbesondere mit einer Spende für den Stiftungsfonds unterstützen Sie zweckgebunden die Hospiz- und Palliativversorgung im Kreis Herford. Aber auch ein anderer Stiftungszweck kann von Ihnen unterstützt werden. Ein einfacher Vermerk dahingehend ist ausreichend.
Spenden und Zustiftungen können auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen. Sie können sich zu einem besonderen Anlass, eine Spende als Präsent wünschen oder dieses selbst verschenken. Wenn Sie hierzu ein Formular benötigen, melden Sie sich gerne.
Auch durch testamentarische Verfügung können Sie Spenden und Zustiftungen verfügen. Ob durch testamentarische Berücksichtigung, als geschenkte Spende oder auch als Anlassspende – Möglichkeiten gibt es viele. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Einzelheiten Ihres Engagements und beantworten Ihre individuellen Fragen.