Sie haben Fragen zu dem Thema „Projektförderung“ oder „Spenden“? Unsere FAQs sind zusammengestellt aus den häufig gestellten Fragen und können Ihnen schnell weiterhelfen. Sollten Fragen offen bleiben melden Sie sich gerne über unseren Kontakt.
Projektförderung
Wenn Sie ein Vorhaben planen, welches der Förderrichtlinie der Stiftung entspricht, können Sie uns Ihr Projekt jederzeit vorstellen. Gerne auch vorab in Form einer Anfrage. Ansonsten schicken Sie den Förderantrag an info@zukunft-im-wittekindskreis.de oder postalisch an:
Vorsitzende*r des Kuratoriums der Stiftung
„Zukunft im Wittekindskreis“
Amtshausstr. 3
32051 Herford
Wichtig ist, dass Sie den Antrag schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung richten. Denken Sie bitte daran, dass der Förderantrag von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet werden muss.
Damit ein Antrag behandelt werden kann, werden der vollständig ausgefüllte Förderantrag, und die dazugehörigen Bescheinigungen oder Belege des Projekts benötigt.
Die Entscheidung darüber, ob ihr Förderantrag positiv beschlossen werden kann, liegt beim Kuratorium der Stiftung. Hierzu finden nichtöffentliche Sitzungstermine statt. Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund von Ladungsfristen Ihr Förderantrag nur für die nächste Kuratoriumssitzung berücksichtigt werden kann, wenn er drei Wochen vor Sitzungstermin bei uns eingeht. Die Termine können Sie dem Sitzungskalender des Ratsinformationssystems des Kreises Herford entnehmen.
Kommt das Kuratorium zu dem Ergebnis, dass die Stiftung Ihr Projekt fördern möchte, bekommen Sie von uns die Rückmeldung sowohl telefonisch als auch in Schriftform.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie und bei der Öffentlichkeitsarbeit mit einbeziehen.
Spenden
Der Kreis Herford hat die Stiftung Zukunft im Wittekindskreis ins Leben gerufen, um sich hier auch künftig außerhalb seiner Pflichtaufgaben für Aufgaben des Gemeinwohls einzusetzen.
Mit Ihrer Spende oder Ihrer Zustiftung können wir dafür sorgen, dass die Stiftung auch weiterhin für innovative und wichtige Förderprojekte oder bestehende institutionelle Angebote zur Verfügung steht.
Wenn Sie sich direkt für die Stiftung und sogar für bestimmte Förderzwecke und aktuelle Projekte engagieren wollen, dann tun Sie das am besten mit einer Spende. Diese Mittel werden zeitnah und in voller Höhe für die Stiftungszwecke eingesetzt. Sie werden also anders als die Zustiftungen nicht kapitalbildend angelegt. Je nach Spendenhöhe kann mehr oder weniger Geld für Stiftungszwecke eingesetzt werden.
Spenden und Zustiftungen sind steuerbegünstigt.
Dabei sind Zustiftungen besonders steuerbegünstigt (Zustiftungen bis zu einer Million Euro in das Kapital einer Stiftung können als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Dies kann auch bei kleineren Beträgen ein Vorteil sein). Sie sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Außerdem können Sie ab einer Spende oder einer Zustiftung von 25.000,00 Euro in einem einzurichtenden Stifterkreis an der Stiftungsarbeit teilhaben.
Ja, Sie können Spenden und Zustiftungen mit bestimmten Stiftungszwecken verbinden. Insbesondere mit einer Spende für den Stiftungsfonds unterstützen Sie zweckgebunden die Hospiz- und Palliativversorgung im Kreis Herford. Aber auch ein anderer Stiftungszweck kann von Ihnen unterstützt werden. Ein einfacher Vermerk dahingehend ist ausreichend.
Spenden und Zustiftungen können auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen. Sie können sich zu einem besonderen Anlass, eine Spende als Präsent wünschen oder dieses selbst verschenken. Wenn Sie hierzu ein Formular benötigen, melden Sie sich gerne.
Auch durch testamentarische Verfügung können Sie Spenden und Zustiftungen verfügen. Ob durch testamentarische Berücksichtigung, als geschenkte Spende oder auch als Anlassspende – Möglichkeiten gibt es viele. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Einzelheiten Ihres Engagements und beantworten Ihre individuellen Fragen.